Die Erschießung des französischen Gymnasial-Professors Léonard
Constant in Mainz
Eine Episode aus der Separatisten-Zeit, Teil II/VI
Sachverhalt, Vorladungs-Protokolle
Am 19. Dezember 1923 fand in Mainz vor einem französischen Kriegsgericht eine Verhandlung statt „in Sachen Professor Constant“[1]. Das Gericht bestand aus einem Oberstleutnant und vier Beisitzern. Angeklagt war ein Eisenbahner namens Schmitt[2]. Der Vorwurf gegen ihn lautete, „anlässlich der separatistischen Demonstrationen den franz. Prof. Constant in der Schillerstrasse vorsätzlich getötet zu haben.“ Der Angeklagte verteidigte sich mit dem Hinweis, an jenem 23. Oktober 1923, als er und andere rheinische Separatisten das Kreisamt in Mainz besetzt hielten, „sich in einer solchen Aufregung befunden“ zu haben, „dass er sich der genauen Einzelheiten nicht mehr erinnern“ könne. Schmitt gab zu, „dass er einige Schüsse knieend[!] aus dem Gangfenster im II. Stock des Kreisamts auf die gegenüberliegenden Häuser abgegeben habe“; dies sei jedoch nur geschehen „zur Abschreckung der angesammelten Menge“ vor dem Kreisamt und nicht aus der Absicht heraus, „in die Menge zu schiessen.“ Er habe „genau auf das gegenüberliegende Gebäude gezielt.“ Durch schriftliche Zeugenaussagen, die bei Vorladungen am 14. November sowie am 4., 5., 6., 7. und 8. Dezember eingeholt worden waren, lag dem Gericht ein detailliertes Bild von den Geschehnissen an jenem 23. Oktober vor; zusammen mit den in der Verhandlung gewonnenen Erkenntnissen bestimmte es den Staatsanwalt dazu, auf vorsätzliche Tötung zu plädieren und lebenslängliche Zwangsarbeit zu beantragen.
Der Chauffeur bei der Sanitätskolonne, Josef Weismantel, „wohnhaft in Mainz, Frauenlobstr. 29 1/10“ hatte am 14. November 1923 zu Protokoll gegeben, dass er am fraglichen Tag nach einem Telefonanruf mit zwei weiteren Sanitätern zum Kreisamt gefahren sei. „Während die beiden anderen Sanitätsleute in das Kreisamt selbst gingen, befand ich mich bei meinem Wagen, um dort auf den Wagen achtzugeben.“ Der Chauffeur beobachtete eine „furchtbar erregte“ Menge vor dem Kreisamt, die Drohungen ausstieß gegen die Separatisten, die in den Fenstern des Kreisamtes zu sehen waren. Plötzlich seien vom Gebäude des Kreisamtes aus zwei Schüsse abgegeben worden, und zwar, wie er bestimmt angeben könne, „der letzte Schuss aus dem II. Stockwerk des rechten Flügels, von der Strasse aus gesehen.“ Der erste Schuss habe niemand verletzt, „während durch den zweiten Schuss ein Herr, der sich auf dem rechten Bürgersteig gegenüber dem Seidenhaus Hirsch befand“, getroffen worden sei. Der Chauffeur habe den getroffenen Herrn in das Kreisamtsgebäude verbracht, wo festgestellt worden sei, dass der Herr, der als ein französischer Professor namens Constant „nach seinen Legitimationspapieren erkannt wurde, einen Kopfschuss hatte.“ Der Kolonnenführer, ein Herr namens Wallau, habe von der französischen Behörde sogleich einen Schein ausgestellt bekommen, um den Verletzten „in das Militärlazarett Nr. 1 zu bringen.“ Wie der Chauffeur später gehört habe, sei der betreffende Herr „an dieser Verletzung gestorben.“ Weitere Wahrnehmungen habe er nicht gemacht.
Ausführlicher äußerte sich am 4. Dezember 1923 der vorgeladene Wilhelm Hottop, Regierungsinspektor bei der Reichsvermögensverwaltung, Zweigstelle Mainz, und wohnhaft in Mainz, Lessingstraße 13 5/10. Er erklärte auf Befragen, dass er Augenzeuge des Vorfalls gewesen sei, bei dem Professor Constant am 23. Oktober 1923 ums Leben gekommen sei. Am Mittag dieses Tages sei er „etwa gegen 3 Uhr 30 auf dem Wege zum Reichsverpflegungsamt“ gewesen, „als sich in der Schillerstrasse vor dem Kreisamt ein Menschenauflauf bildete. Infolge des Auflaufs war es mir nicht möglich, die Schillerstrasse zu passieren.“ Zufällig habe er „nach dem Flügel des Kreisamtsgebäudes“ geschaut, „in dem die Büros des Kreisdelegierten der interalliierten Rheinlandkommission“ untergebracht seien; deren Mitglieder hätten zum Fenster heraus gesehen. In diesem Augenblick sei in der darüber liegenden zweiten Etage, „und zwar im 4. Fenster […] einer der das Kreisamt besetzt haltenden Separatisten“ erschienen, habe „mit wütendem, aufgeregtem Gesicht“ eine Pistole vorgestreckt, gezielt und in den auf der Straße befindlichen Menschenhaufen hinein geschossen. „Er trat dann ein wenig zurück, zielte nochmals, wenn auch diesmal etwas flüchtiger und schoss ein zweites Mal. Daraufhin verschwand er vom Fenster, hielt nur noch seinen Arm zum Fenster heraus und schoss in dieser Stellung ohne zu zielen noch seinen Revolver auf die Strasse herunter leer. Die Menge stob sofort nach den ersten Schüssen auseinander. Gleich darauf wurde ein Zivilist mit einem Kopfschuss an mir vorbei in das Kreisamtsgebäude getragen. Wie ich hörte, war es ein Zivilfranzose; später erfuhr ich dann, dass es der Prof. Constant gewesen sei.“
Nach dieser Beschreibung holte der Regierungsinspektor weiter aus, gab eine Bewertung zum Vorgetragenen ab und erläuterte dessen unmittelbare Vorgeschichte:
„Keinerlei Schüsse“ seien sonst gefallen, der Separatist habe „vielmehr ohne jeden Grund in die Menge hinein geschossen […], da für ihn keinerlei persönliche Gefahr bestand, denn der Eingang des Kreisamts“ sei bereits von französischer Gendarmerie besetzt gewesen.
Den Schützen auf Professor Constant habe er, „vom Moment seines Erscheinens im Fenster an im Auge gehabt“ und ihn sofort als den Mann wiedererkannt, „der anscheinend als Gruppen- oder Zugführer mittags bei der Absperrung der Schillerstrasse gegen die Grosse Bleiche durch die mit Schusswaffen und Säbeln bewaffneten Separatisten beteiligt war.“ Auch dabei seien Schüsse gefallen, worauf die in der Großen Bleiche anwesende Volksmenge sofort auseinander gelaufen sei, „zum Teil an mir vorbei, in die Bingerstrasse hinein. Hinter ihnen kam dasselbe Individuum, das am Nachmittag die Schüsse aus dem Kreisamt abgegeben hat, mit offenem Revolver gelaufen(,) und zwar mindestens 30 Meter vor den übrigen Separatisten. Der Mann lief bis in die Bingerstrasse hinein, blieb dort stehen, zielte und schoss hinter der flüchtenden Volksmenge her.“
Da der Zeuge Wilhelm Hottop nicht selbst geflüchtet, sondern nur zur Seite getreten war, konnte er den Schützen genau mustern und sich sein Gesicht und sein Äußeres gut einprägen: „Er war etwa 25 Jahre alt, vielleicht 1,67 Meter gross, mittelschlanke Figur mit einem ovalen, nicht vollen Gesicht. Bekleidet war er mit einem kurzen Regenmantel (oder Windjacke). Er trug einen modernen Hut mit breitem geraden Rand, etwas in den Nacken gesetzt. Überhaupt war sein ganzer Anzug im Gegensatz zu den meisten der übrigen Separatisten als unanständig zu bezeichnen; er machte den Eindruck eines sogenannten ‚Gents’. Um den Arm trug er eine grün-weiss-rote Binde. Ausserdem hatte er einen Gürtel umgeschnallt. Bewaffnet war er mit einem Säbel und einer Pistole. Die Pistole hatte einen vernickelten bezw. hellen Lauf und mochte etwa ein Kaliber von 9 mm haben. Der Mann machte einen sehr aufgeregten und wütenden Eindruck und schoss in unverantwortlicher Weise in die wehrlose und flüchtende Menge hinein. Mit demselben vorstehend beschriebenen Revolver sind nachmittags auch die Schüsse aus dem Kreisamt abgegeben worden.“
Wilhelm Hottop gab abschließend zu Protokoll, dass er vor seiner hier genannten Vernehmung am 26. Oktober 1923 von zwei französischen Gendarmen bereits vernommen worden sei. Anlässlich einer weiteren Vernehmung durch den französischen Militärstaatsanwalt habe er erfahren, „dass der Schütze ein gewisser Schmidt[3] aus Bingen sei und dass er sich bereits in Untersuchungshaft befindet.“
Zuletzt soll noch aus einem dritten Protokoll zitiert werden, das am 5. Dezember 1923 mit dem Bauinspektor Peter Sommerlad aufgenommen wurde, wohnhaft in Mainz, Kreyssigstrasse 44.
Auch Peter Sommerlad bestätigte die ungefähre Tatzeit von halb vier Uhr, wo er im Begriff gewesen sei, sich nach seiner Arbeitsstelle, dem städtischen Wohnungsamt, zu begeben und schon am Eingang der Schillerstraße, „rechts von dem Eingange des Kreisamtsgebäudes“, einen „grossen Menschenauflauf“ entdeckte. Die Leute hätten versucht, „in das Gebäude einzudringen“, seien daran aber von zwei französischen Gendarmen, „die den Eingang des Kreisamtes besetzt hielten“, gehindert worden. „Aus der Mitte der Menschenmenge wurden Drohungen ausgestossen.“ Einige Leute hätten versucht, „das vor dem Kreisamtsgebäude stehende grosse Personenauto wegzufahren“, was die französischen Gendarmen jedoch ebenfalls verhindert hätten“. Einer der „Gegendemonstranten“ habe die Gelegenheit genutzt, um aus dem Auto eine grün-weiß-rote Fahne hervor zu holen. Die Menge habe sich „sofort“ an die Fahne „gehängt […], um dieselbe zu zerteilen.“ Da sei „auf dem flachen Dach des einstöckigen Gebäudeflügels ein Mensch“ erschienen, „anscheinend mit einem Jagdgewehr, der ohne Rock bekleidet war und die Menge bedrohte. Die Bedrohten riefen ihm zu: ‚Sietling (oder so ähnlich), wenn Du schiesst!’“ Kurz darauf sei die Person ohne zu schießen verschwunden. Aber „nach einigen Minuten krachte ein Schuss, sodass die Menge auseinanderstob. Es fiel noch ein zweiter und ein dritter Schuss. Erst jetzt bemerkte ich aus dem linken 2. Stockfenster des rechten Gebäudeflügels, wo die Menge hinzeigte, eine Hand mit einem Revolver, die in die dichte Menge schoss. Ich hatte mich so ziemlich bis an die Ecke der neuen Universitätstrasse durchgerungen und ich hörte dann rufen, dass jemand getroffen sei. Zunächst hiess es, es sei ein franz. Kriminalist. Kurz darauf erschien das städtische Sanitätsauto und ich konnte noch sehen, wie man einen Menschen in Zivil mit verbundenem Kopfe zum Abtransport in das Auto hineinschob. Von anderer Seite sind während meiner Anwesenheit auf der Schillerstrasse keine Schüsse gefallen“.
In 18 weiteren Protokollen, eingeholt vom 6. bis 8. Dezember 1923 ergeben sich nur noch wenige neue Anhaltspunkte von den Umständen der Erschießung Léonard Constants. „Französische Offiziere und ihre Damen“ hätten den Vorgängen „aus den dem Kreisamt gegenüberliegenden Gebäuden“ zugeschaut. Das vor dem Kreistagsgebäude stehende Auto, aus dem die grün-weiß-rote Fahne der Separatisten – oder der rheinischen Republik – herausgezogen wurde, sei ein Autoomnibus gewesen. Léonard Constant habe „dicht hinter dem Autoomnibus“ gestanden. Im Moment der Schüsse sei ein französischer General vorbeigefahren, habe anhalten lassen und gefragt, warum die Leute wegliefen. Nach den Schüssen seien die beiden Gendarmen vor dem Eingang des Kreisamtes in das Gebäude gelaufen und hätten sich im Fenster gezeigt, aus dem geschossen worden sei. Die Tatwaffe wurde von den Zeugen unterschiedlich beschrieben als „Browning-Pistole“; „grössere hellglänzende Repetierpistole“ und „Revolver mit einem vernickelten Lauf“.
[1] Hier wie im ganzen Abschnitt, auch in den Fußnoten: StA Mainz, NL Schreiber 85, Erlebnisberichte über die Erschießung von Prof. Constant.
[2] Anfragen beim Landeshauptarchiv Koblenz, dem Landesarchiv Speyer, dem Nationalarchiv Paris sowie diversen weiteren Stellen erbrachten keine näheren Hinweise auf die Identität des Separatisten Schmitt. Der Verfasser ist für eventuelle Informationen dankbar.
[3] Die Schreibweise „Schmidt“ taucht nur an dieser Stelle in der Akte auf; sonst „Schmitt“.
