Heinrich Heinstadt


Johannes Chwalek

Beitrag über Johannes Heinrich Heinstadt (1872–1956), Pfarrer in Lorsch an der Bergstraße

Erstveröffentlichung im Biographisch-bibliographischen Kirchenlexikon (BBKL), 2024

 

HEINSTADT, Johannes Heinrich, *19.8. 1872 in Oppershofen, † 8.4. 1956 in Friedberg. H. erhielt am 1.3. 1896 die Priesterweihe durch den Mainzer Bischof Paul Leopold Haffner (1829–1899) (BBKL, II, Spalte 458). Als Kaplan war er tätig in Herrnsheim (1899 auch Pfarrverwalter), Dromersheim (1899–1900 auch Pfarrverwalter) und in der Gemeinde St. Quentin in Mainz. In Fürfeld wurde er Ende des Jahres 1901 zur Aushilfe eingesetzt, am 2.1. 1902 als Pfarrverwalter und am 6.3. 1902 als Pfarrer. Schließlich erlangte er seine Lebensstellung als Pfarrer der katholischen Gemeinde St. Nazarius in Lorsch an der Bergstraße, wo er vom 20.7. 1904 bis zum 1.10. 1942 tätig war. Am 1.7. 1925 wurde er zum Dekan des Dekanats Bensheim ernannt, am 23.12. 1933 erhielt er den Ehrentitel eines Geistlichen Rates zugesprochen. Seinen Ruhestand verbrachte er in Friedberg, nahe seiner Geburtsstadt Oppershofen. Er starb am 8.4. 1956, die Beisetzung fand an seiner alten Wirkungsstätte in Lorsch statt, neben seiner Schwester Elisabeth Heinstadt (1875–1941), die ihm den Haushalt versehen hatte.

In Erinnerung geblieben ist Pfarrer H. wegen seines Engagements als »treibende Kraft« beim Bau eines Krankenhauses in Lorsch, eines katholischen Kindergartens sowie der Erweiterung seiner Pfarrkirche mit Seitenflügeln. Er war eine Pfarrerpersönlichkeit aus vorkonziliarer Zeit, seinen »Pfarrkindern« gegenüber soll er energisch und autoritär aufgetreten sein. Dieses Selbstverständnis war wohl nicht zum wenigsten der Grund dafür, dass er mit dem Nationalsozialismus, der die althergebrachte Autorität katholischen Gemeindelebens in mancherlei Hinsicht nicht mehr akzeptierte, in einen jahrelang andauernden Konflikt geriet. Es begann damit, dass Pfarrer H. uniformierten NS-Formationen verbat, zur Beerdigung des beim vierten Reichsparteitag in Nürnberg im August 1929 bei Auseinandersetzungen mit politischen Gegnern erdolchten jungen Lorscher Kaufmannsgehilfen Erich Jost (1909–1929) zu erscheinen. NS-Embleme waren politische Abzeichen, die Pfarrer H. im sakralen Bereich nicht dulden wollte. Darüber hinaus hegte er eine grundsätzliche Abneigung gegen Nationalsozialisten und nannte sie »Heiden und Wotansanbeter«. Die Beerdigung Josts fand an einem Vormittag statt, abends um achtzehn Uhr hielten die Nationalsozialisten in braunen Uniformen und mit Hakenkreuzbinden am Arm, zusammen mit ihrem Parteiführer Adolf Hitler, am Grab eine Versammlung ab. Ein historisches Bilddokument zeigt Hitler auf dem Lorscher Friedhof inmitten seiner Anhänger, neben ihm steht der spätere Reichsstatthalter des Volksstaats Hessen, Jakob Sprenger (1884–1945).

Die Angelegenheit schlug hohe Wellen, Katholiken, die sich zum Nationalsozialismus bekannten, teilten in Briefen an den Mainzer Bischof Ludwig Maria Hugo (1871–1935) und sogar an den Heiligen Stuhl in Rom ihre Gewissensnöte mit und fragten an, ob die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche das NS-Parteibuch verbiete. Generalvikar Philipp Jakob Mayer (1870–1936) gab eine grundsätzliche Stellungnahme ab. Er billigte das Verhalten Pfarrer H.s, weil eine kirchliche Beerdigung nicht »zu einer politischen Kundgebung mißbraucht werden« dürfe und nannte Punkte im Programm der NSDAP, »die sich mit christlichen Grundsätzen nicht vereinbaren« ließen, nämlich die »Stellung gegenüber den Juden und »Die Einstellung gegenüber dem katholischen Christentum«. Eine Haltung kristallisierte sich heraus, die als »Mainzer Position« bekannt wurde. Die eingeschriebene Mitgliedschaft in der NSDAP sollte nicht einhergehen können mit dem katholischen Bekenntnis; bei Strafe des Entzugs der Sakramente sollte den Katholiken geboten sein, Abstand zu halten gegenüber dem NS.

Nachdem Hitler zum Reichskanzler ernannt worden war, konnte die klare Einstellung des Mainzer Bischofssitzes zum Nationalsozialismus nicht mehr ohne weiteres aufrechterhalten werden. Bot das Reichskonkordat vom 20.7. 1933 eine verlässliche Grundlage zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich? Klang Artikel 1, der die »Freiheit des Bekenntnisses und der öffentlichen Ausübung der katholischen Religion« verkündete, nicht schon beruhigend? Pfarrer H. musste erfahren, dass vertragliche Vereinbarungen dem NS-Regime nur unter der Maßgabe eigenen Vorteils bindend waren und sie im gegenteiligen Fall jederzeit verletzt werden konnten. Um politischen und kirchenpolitischen Konflikten aus dem Weg zu gehen, forderte das Mainzer Episkopat die in der Seelsorge tätigen Geistlichen dazu auf, nur Seelsorge im engeren Sinn zu praktizieren und sich dabei auf rein religiöse Aufgaben wie Gottesdienst, Sakramentenspendung und Glaubensunterweisung zu beschränken. Doch der Rückzug auf vermeintlich sicheres Terrain blieb ein vermintes Gelände, wie sich am Beispiel des Lorscher Ortspfarrers zeigen lässt. Außerdem ergab sich ein innerer Widerspruch, weil die Entkonfessionalisierung des öffentlichen Lebens, die der NS anstrebte, den führenden Persönlichkeiten des Katholizismus jener – vorkonziliaren – Zeit fremd war. Sie empfanden ihre Religion nicht als Privatsache.

Die Konflikte in Lorsch entzündeten sich zunächst mit Kaplan Johannes Haenlein (1903–1983); Pfarrer H. befand sich im Urlaub. Ein kommissarischer Schulleiter ordnete an, dass die Mädchen in Turnkleidung in der Öffentlichkeit Schulwettkämpfe auszuführen hätten, Kaplan Haenlein verwies auf Leitsätze der Bischöfe bezüglich des Mädchenturnens, welche die Öffentlichkeit ausschlossen. Ein weiterer Konfliktpunkt war der »nationale Gruß«, der vom stellvertretenden Schulleiter auch den beiden Kaplänen Pfarrer H.s abverlangt wurde. Das Lorscher Pfarramt St. Nazarius versuchte sich zu verteidigen mit dem Hinweis, dass die Kapläne nicht dem Beamtenrecht unterstünden. Der kommissarische Schulleiter fühlte sich gereizt und verfügte über sein Lehrerkollegium eine Kontaktsperre zu den beiden Lorscher Kaplänen Haenlein und Knauer. Als der kommissarische Schulleiter dann auch noch unverhohlen die katholischen Kinder im Unterricht unter Druck setzte, um sie von kirchlicher Jugendarbeit fernzuhalten, war der Eklat kaum noch zu verhindern. Das Hessische Staatsministerium, Ministerialabteilung für Bildungswesen, Kultus und Volkstum korrespondierte über die »Lorscher Angelegenheit« mit dem Bischöflichen Ordinariat in Mainz. Aus Sicht der NS-Behörden bestätigte sich ihr alter Argwohn gegen Pfarrer H. seit dem Vorkommnis mit der Beerdigung Erich Josts im August 1929. Die Atmosphäre zwischen der NSDAP-Ortsleitung und dem katholischen Pfarramt St. Nazarius in Lorsch war vergiftet.

Nach weiteren Querelen und einer Anzeige gegen Pfarrer H. am 12.1. 1934 durch den Ortsgruppenleiter der NSDAP, Philipp Degen, an das Hessische Staatspolizeiamt Darmstadt wurde der Geistliche noch am selben Tag verhaftet und ins Staatspolizeigefängnis Darmstadt verbracht. Das Sondergericht Darmstadt sprach den Geistlichen zwar am 18.1. 1934 von den konstruierten Vorwürfen der Staatsanwaltschaft frei, aber die Verbannung Pfarrer H.s war vom Regime beschlossene Sache. Trotz Freispruchs wurde er vorerst in Haft gehalten. Gründe dafür wurden ihm nicht mitgeteilt.

Am 20.1. 1934 verhängte das Hessische Staatspolizeiamt in einem Schreiben an das Bischöfliche Ordinariat Mainz über Pfarrer H. ein Aufenthaltsverbot für Lorsch.

Wiederholte Gesuche Pfarrer Hs. und des Bischöflichen Ordinariats zur Aufhebung des Aufenthaltsverbots wurden abschlägig beschieden. Vom Hospiz St. Rochus in Mainz-Mombach schrieb der Geistliche, der starkes Heimweh nach Lorsch und seiner dortigen Gemeinde empfand, am 8.9. 1934 sogar »an die Reichskanzlei z. H. d. Führers und Herrn Reichskanzlers Hitler« sowie an weitere NS-Obere – wieder vergebens.

Als ihm nahegelegt wurde, eine vorformulierte devote Bittschrift zu unterschreiben, lehnte er dies ab. Erst am 22.4. 1936 ging beim Bischöflichen Ordinariat Mainz ein Schreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes Darmstadt ein, worin die Aufhebung des Aufenthaltsverbotes verfügt wurde. Das seit der Verhaftung ausgesprochene Verbot gegen den Lorscher Ortspfarrer, Religionsunterricht zu erteilen, blieb allerdings bestehen. H.s Pensionierung erfolgte zum 1.10. 1942. Im Jahr 1946 ernannte die Gemeindevertretung von Lorsch Pfarrer H. zum Ehrenbürger. Sein diamantenes Priesterjubiläum im März 1956 feierte Bischof Albert Stohr (1890–1961; BBKL X, Sp. 1523–1526) am Krankenbett des 83-Jährigen mit einer Heiligen Messe.

       

Literatur:

Lenhart, Georg, Reminiscor Miserationum Tuarum Domine. Kramereien in einem bescheidenen Priesterleben, hrsg. von Ludwig Lenhart (= Ergänzungsbände zum Jahrbuch für das Bistum Mainz, 3. Band), Mainz 1951, S. 264; – Chwalek, Johannes, Johannes Heinrich Heinstadt, Pfarrer in Lorsch. Konflikt mit dem NS-Regime. In: Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde. Neue Folge 64. Band 2016, S. 173–214, (Kurzfassung unter dem Titel: Zwischen Auflehnung und Botmäßigkeit. Der Lorscher Pfarrer Johannes Heinrich [1872-1956]. In: informationen. Wissenschaftliche Zeitschrift des Studienkreises Deutscher Widerstand 1933-1945. Nr. 85, Juni 2017, 42. Jg., S. 20-23); – Hellriegel, Ludwig, Widerstehen und Verfolgung II.1 Starkenburg, Mainz 1990, S. 102; – Böckenförde, Ernst-Wolfgang, Der deutsche Katholizismus im Jahr 1933. Eine kritische Betrachtung, Hochland 53, 1961, S. 215-239; – Kißener, Michael, Die Katholiken und das Dritte Reich. Kontroversen und Debatten, München 2009; – Braun, Hermann-Josef, Das Bistum von 1866 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges. In: Jürgensmeier, Friedhelm (Hrsg.), Handbuch der Mainzer Kirchengeschichte 3, Neuzeit und Moderne, Teil 2, Würzburg 2002, S. 1142-1260; – Blaschke, Olaf, Die Kirchen und der Nationalsozialismus, Stuttgart 2014; – Bambach, Eva, Wie der Pfarrer in Lorsch Hitler von einer Beerdigung fern hielt [sic!]. Vortrag: Zum 150. Geburtstag von Johannes Heinrich Heinstadt referierte Thilo Figaj über den Lorscher Ehrenbürger. In: Bergsträßer Anzeiger, Lorsch, Einhausen, Donnerstag 13. Oktober 2022 / Seite 16; – von Hehl, Ulrich, Kösters, Christoph, Stenz-Maur, Petra und Zimmermann, Elisabeth (Bearb.), Heinstadt, Heinrich, in: Priester unter Hitlers Terror. Eine biographische und statistische Erhebung. Unter Mitwirkung der Diözesanarchive, Paderborn, München, Wien, Zürich 4., durchges. u. erg. Auflage 1998, S. 871; – Blumberg-Ebel, Anna, Sondergerichtsbarkeit und »Politischer Katholizismus« im Dritten Reich (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe B; Forschungen. Bd. 55), Mainz 1990, S. 63 f.; – Bischöfliche Kanzlei Mainz Necrologium Monguntinum 1802/03-2009, Mainz 2009, S. 165; – Protokoll der Fuldaer Bischofskonferenz vom 23. –25. August 1921. In: Hürten, Heinz (Bearb.), Akten deutscher Bischöfe über die Lage der Kirche. 1918–1933, Teilband 1: 1918–1925 (= Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte 51), Paderborn 2007, S. 341–351; – Schmelzing, Nina: »Ich lese, schreibe, bete und muss auch manchmal weinen«. Die Besten der Bergstraße: Für Johannes Chwalek, der über Johannes Heinrich Heinstadt wissenschaftlich gearbeitet hat, ist der Fall des Lorscher Pfarrers auch ein Lehrstück darüber, was Diktatur bedeutet. In: Bergsträßer Anzeiger Nr. 192, 21.8. 2021, S. 18 f.

 

Quellen:

Stadtarchiv Lorsch, Unverzeichneter Bestand zum Thema Mainzer Bischöfe und NS; B.O. Mainz / NS vor 1933 / Beerdigung des Erich Jost aus Lorsch; Dom- und Diözesanarchiv Mainz (DDAMz), Personalakte: Best. 35 Nr. 298; Akten aus der Zeit des Nationalsozialismus: Best. Bischöfliches Ordinariat, Generalia, Abt. 52/54 Nr. 20a und 20e; Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, HSTAD Sondergerichtsakte Best. G27.

 

Johannes Chwalek